Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1976 - III ZR 126/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3316
BGH, 29.03.1976 - III ZR 126/73 (https://dejure.org/1976,3316)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1976 - III ZR 126/73 (https://dejure.org/1976,3316)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1976 - III ZR 126/73 (https://dejure.org/1976,3316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Bausparvertrages - Zulässigkeit der Klageerweiterung - Auskunftsverlangen bei Klage auf Vorlegung der Tarifbedingungen - Sachdienlichkeit der Klageänderung - Unselbstständigkeit des Bauspartarifs im Verhältnis zum Bausparvertrag - Einbeziehung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1976, 682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 95/73

    Klage gegen eine Bank auf die Zuteilung von Bausparverträgen - Verpflichtung aus

    Auszug aus BGH, 29.03.1976 - III ZR 126/73
    Eine solche für das Vorbringen des Klägers wesentliche Einbeziehung kann den - im Revisionsrechtszug voll nachprüfbaren (Senatsurteil in WM 1976, 50, 51) - Bausparbedingungen der VBK nicht entnommen werden.

    Das hätte wegen der schon erwähnten vertraglich vereinbarten Schriftform von dem Vorstand der VBK schriftlich bestätigt werden müssen (vgl. Senatsurteil in WM 1976, 50, 51).

    Er ermöglicht es, die Bausparsumme vorzeitig bereitzustellen, so daß der Bausparer über sie schon vor Ablauf der von vornherein nicht sicher übersehbaren Dauer der Wartefrist (vgl. dazu das schon erwähnte Senatsurteil in WM 1976, 50, 51) verfügen kann.

    Die Dauer der Wartezeit kann bei Bausparverträgen regelmäßig nicht vorausgesagt werden, weil sie auch von Umständen abhängt, insbesondere dem Neuzugang von Bausparern, die die Bausparkasse nicht bestimmen kann (Senatsurteil in WM 1976, 50, 51).

  • OLG Stuttgart, 03.12.2009 - 2 U 30/09

    Bauspargeschäft: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Bausparbedingungen

    Er hat aber inzident (allerdings noch vor Inkrafttreten des AGBG, das aber wiederum nur die bis dahin in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze umsetzte) zu erkennen gegeben, dass er die Abschlussgebühr, die unstreitig früher stets durch AGB-Klauseln vereinbart wurde, für wirksam hielt (vgl. BGH, Urteil von 29. März 1976 - III ZR 126/73, bei juris Rz. 45 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1987 - V ZR 89/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Inanspruchnahme von Sicherheiten

    Denn das ändert nichts daran, daß die Beklagte selbst Schuldnerin aus der von dem Bausparvertrag ihres Sohnes rechtlich unabhängigen (vgl. BGH Urt. vom 29. März 1976, III ZR 126/73, WM 1976, 682, 685 unter III. a. E.) Darlehensvereinbarung ist.
  • OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 3 W 31/22

    "Verschenken" eines Hausanteils für den Fall des Ablebens als Erbeinsetzung

    Der Bausparer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Auszahlung seines Bausparguthabens, und auch eine Verrechnung der für den Bausparvertrag und den Zwischenkredit zu zahlenden Zinsen kommt nicht in Betracht (MüKo/K.P.Berger, a. a. O., vor § 488 Rn. 29), denn bei der Gewährung eines Zwischenkredits werden auch die schon erbrachten Sparleistungen kreditiert (BGH, Urteil vom 29.03.1976 - III ZR 126/73, BeckRS 2009, 89108).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 23 U 183/15

    Darlehensvertrag: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht ordnungsgemäßer

    Ein einheitlicher Vertrag liegt nicht vor; vielmehr stellen Zwischen- oder Vorfinanzierungskredite selbständige außerkollektive Darlehensgeschäfte dar (vgl. Staudinger/Mülbert, BGB, Neubearb. 2015, § 488 Rn. 555), die auch dann stets vom Bausparvertrag getrennt gewürdigt werden müssen, wenn die Bausparkasse sie aus eigenen Mitteln gewährt (BGH WM 1976, 682).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 3 W 31/22

    Ausstellung eines Erbscheins; Auslegung eines Dokuments als Testament;

    Der Bausparer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Auszahlung seines Bausparguthabens, und auch eine Verrechnung der für den Bausparvertrag und den Zwischenkredit zu zahlenden Zinsen kommt nicht in Betracht (MüKo/K.P.Berger, a. a. O., vor § 488 Rn. 29), denn bei der Gewährung eines Zwischenkredits werden auch die schon erbrachten Sparleistungen kreditiert (BGH, Urteil vom 29.03.1976 - III ZR 126/73, BeckRS 2009, 89108).
  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 72/81

    Schadensersatz wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen - Amtspflichtverletzung

    Im übrigen kann das Revisionsgericht die Ermessensausübung des Tatrichters nur darauf nachprüfen, ob der Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt ist und damit die Grenzen des Ermessens überschritten sind (BGHZ 1, 65, 71 ff. [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] ; 16, 318, 322 [BGH 17.02.1955 - II ZR 316/53] ; 33, 398, 400; 53, 24, 28; BGH Urt. v. 21. Februar 1975 - V ZR 148/73 = LM ZPO § 33 Nr. 14 = NJW 1975, 1228, 1229; Senatsurteil vom 29. März 1976 - III ZR 126/73 = WM 1976, 682, 684; BGH LM ZPO § 129 Nr. 1 - WM 1981, 798, 799).
  • BGH, 20.12.1979 - III ZR 37/78

    Ablehnung einer Bewerde wegen Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der

    Das Urteil des Berufungsgerichts hält sich im Rahmen der anerkannten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. auch das in einem anderen Rechtsstreit der Parteien erlassene Senatsurteil vom 29. März 1976 - III ZR 126/73 = WM 1976, 682).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht